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Bitte respektiert die Leinenpflicht

Pünktlich zu Beginn der Brut- und Setzzeiten möchten wir darauf hinweisen, dass in einigen Ländern und Kommunen während der nächsten Wochen und Monate vollständige oder teilweise Leinenpflicht für Hunde besteht. Als Brut- und Setzzeit wird allgemein der Zeitraum vom 01. April bis Mitte bzw. Ende Juli definiert. Die Regelungen dazu sind stark unterschiedlich, dazu später mehr. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – man kann sich also leider nicht damit herausreden, dass man nicht wusste, wo eine Leinenpflicht gilt. Strafe bedeutet je nach angewandter Vorschrift oder Gesetz eine Ermahnung, Verwarnung, Auflagen – ggf. Wesenstest, Busgelder und bei Verstößen gegen Gesetze drastische Strafen bis zu 50.000€. Im schlimmsten Fall können sie dem Halter sogar den Hund wegnehmen oder der „wildernde“ Hund kann vom Jäger erschossen werden.

Als Faustregel gilt: Leinenpflicht für alle Hunde innerorts - egal welcher Größe und Rasse. „Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.“ Absolut tabu sind Hunde auf Kinderspielplätzen, in Sandkästen, auf Schulhöfen und Sportanlagen in Schwimmbädern und auf den Wochenmärkten.

Für die Wälder und Landschaften in Deutschland wird die Leinenpflicht zumeist im jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt. Sieben Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen) schreiben z.B. eine generelle Leinenpflicht im Wald vor, in NRW gibt es die Ausnahme, dass Hunde auf dem Waldweg ohne Leine laufen dürfen. Dies ist aber auch nicht in Stein gemeißelt! Einige Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt) erlauben außerhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bzw. 1. April bis Mitte Juli) den Freilauf im Wald.
Auskunft geben in der Kommune die Ordnungsämter, ggf. gibt es Merkblätter beim Ordnungsamt oder der Gemeinde bzw. Stadt.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen zu entnehmen, auch hier kann das Ordnungsamt helfen, welche Vorschriften gerade gelten. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten wenn man die Grenze zu einem anderen Bundesland mit Hund überschreiten will.

Nun, was kann man tun wenn in besagter Brut- und Setzzeiten für deinen Hund Leinenzwang besteht?

Wir empfehlen diese Zeit z.B. für ein sinnvolles Schleppleinen Training zu nutzen und nebenbei noch einmal die Leinenführigkeit zu verbessern sowie zu festigen. Es gilt weiterhin für den Hund Alternativen zum Freilauf zu schaffen. Dazu gibt es beispielsweise die Möglichkeit Reizangeltraining, Impulstraining, Such- und Ballspiele an der Leine, Personensuche usw. zu üben.

Auch ein entspannter Spaziergang mit Artgenossen kann eine gute Auslastung für deinen Hund schaffen. Wer möchte kann sich bei seiner Hundeschule zu einem entsprechenden Kurs z.B. Gruppenstunde an melden. Und wir helfen natürlich ebenfalls gern diese mehr oder weniger lästige Zeit zu überbrücken.